Anspruch auf Restkaufpreiszahlung ?

Hallo

ich komme mal gleich zu meiner Frage.

Wie ist im folgendem Fall die Rechtslage ?

- sechsjähriger Junge will Spielzeugauto für 20 €, dass er im Schaufenster gesehen hat vom Opa.
- Opa hat keine Zeit und und gibt dem Jungen zwei 10 € scheine. Er soll das Auto selbst besorgen, Verkäufer kenne den Opa und werde ihm das Auto schon geben.
- Junge geht zum Laden und erklärt dem Verkäufer, sein Opa wolle das Auto kaufen, sei aber in Zeitnot und habe ihn geschickt, um es zu kaufen.
- Verkäufer übergibt dem Jungen das Auto.
- Als der Junge das Geld übergeben will, stellt er fest, dass er ein 10 € schein verloren hat und bezahlt daher nur 10 €.
- Verkäufer fordert später vom Opa die restlichen 10 €.
- Opa verweigert die Zahlung aus erzieherischen Gründen, sein Enkel soll lernen besser aufzupassen. Opa möchte das Auto zurückgeben.
- Verkäufer will das Auto nicht zurücknehmen, da der Junge schon damit gespielt hat.

Hat der Verkäufer gegen den Opa einen Anspruch auf Zahlung der restlichen 10 € ?

Vielen Dank im Voraus.


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