Anforderung an Preisanpassungsklauseln bei B2B Verträgen

Hallo, letztens gab es ja ein Urteil des BGH über Preisanpassungsklauseln bei B2C Verträgen (Urteil vom 27. April 2021 – XI ZR 26/20). Diese Klauseln sind unwirksam wenn sie gegen das Transparenzgebot (§307 Abs. 1 S.2) verstoßen. Aber wie sieht das bei B2B Verträgen aus. Müssen die Klauseln da auch Transparent sein? also muss da auch der Grund für die Preiserhöhung drin stehen? Reicht es zu schreiben dass man den Preis jederzeit ändern darf? Oder welche Anforderungen stellt man an solche Klauseln in B2B-Verträgen damit sie wirksam sind?



Guck dir diese Entscheidung des BGH mal genauer an:

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=118591&pos=6&anz=685

Diese betrifft das Verhältnis von B2C.