Anfechtbarkeit wegen Irrtums §119 BGB

§119 Abs.1
Wie darf ich " bei verständiger Würdigung des Falles" verstehen?

Vielen Dank für die Antwort.
Johann



Wenn jemand den Sinn erkennen kann, der in dem Moment verhandelt wird. Man sich also der Umstände und Folgen korrekt und ohne Irrtum bewusst gewesen ist, richtig über das, was verhandelt wird nachgedacht hat und ein objektiver Dritter, mit der nachträglichen Kenntnis der irrtumsbegründenden Tatsachen, zu einer anderen Entscheidung gekommen wäre.