Anfahren - Irrtum

Gibt es ein Pendant zum Jauchegruben-Fall?

Bsp.: Der Täter denkt nach einem Verkehrsunfall, das Opfer sei noch am Leben, wobei dieses in Wahrheit schon tot ist. Der Täter hält es weiter für möglich, dass das Opfer noch gerettet werden kann.

Der Täter fährt also weiter (Unerlaubtes Entfernen), ruft aber dann einen Notarzt. Wie ist die Lage dann zu bewerten?

Ganz einfach mit fahrlässiger Tötung, Anprüfen unterlassener Hilfeleistung, und Körperverletzung, oder übersehe ich etwas? Bei einer Versuchsprüfung würde ich ja schon in der Vorprüfung rausfallen- der Erfolg ist ja schon durch den Tod des O eingetreten.

Vielen Dank für eure Antworten


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