Abtretungsverbot

ich hänge gerade in einem Fall fest. Ein Kaufmann verkauft seinem Kunden regelmäßig eine Ware. In der AGB heißt es "Die Abtretung von Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer an Dritte ist ohne Zustimmung des Käufers ausgeschlossen". Der Kunde kauft Ende des Jahres Ware, bezahlt sie aber nicht.
Anfang des nächsten Jahres wird der Betrieb verkauft und ohne Namenszusatz von einem anderen Inhaber weitergeführt. Käufer und Verkäufer einigen sich darauf,
dass die offenen Forderungen beim Verkäufer verbleiben.
Mehr machen sie aber nicht.
Der Kunde weiß nichts von der Geschäftsübergabe und bezahlt dann die offene Forderung beim neuen Geschäftsinhaber.
Ich frage mich, wie sich das Abtretungsverbot und die Absprache jetzt auf die Ansprüche auswirkt.
Hat der Verkäufer noch Ansprüche gegen seinen Kunden?
Kann er das Geld von neuen Inhaber zurück verlangen?