Der Fall ist wie folgt
E tut O Abführmittel in den Pudding um diese für ein paar Tage auszuschalte. Den Pudding isst jedoch T, der darauf hin starke Schmerzen hat.
Hier scheide ich bei der Prüfung zu schwerer Körperverletzung aufgrund des tatbestandsirrtum aberratio ictus beim vorsatz aus und muss dann versuch bezüglich O und Fahrlässigkeit hinsichtlich T prüfen.
Wie prüfe ich die Objektive Sorgfaltspflichverletzung in einem solchen Fall ?
Liebe Grüße
Hallo,
ich würde sagen, ein Versuch bzgl. O scheidet aus, da der Tatentschluss fehlt. Eher kommt ein Versuch bzgl. T in Betracht. Die Fahrlässige Körperverletzung muss hinsichtlich O geprüft werden. Diese würde ich so aufbauen:
I. Tatbestand
1. Tathandlung
2. Taterfolg (körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung )
3. Evtl. Qualifikation § 224
3. Kausalität und obj. Zurechnung
4. Fahrlässigkeit
a. Objektive Sorgfallspflichtverletzung
b. Objektive Vorhersehbarkeit
II. RW
III. Schuld
1. Subjektive Sorgfallspflichtverletzung
2. Subjektive Vorhersehbarkeit