Hallo zusammen,
beim AG-Fälle Bearbeiten bin ich auf die Konstellation gestoßen, dass innerhalb des § 33 BauGB eine Ausnahme gem. § 31 I BauGB zu pürfen ist.
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich dann zwei mal das Einvernehmen der Gemeinde prüfen muss oder ob es einmal genügt?
Vielen Dank im Voraus