§ 263 StGB - Betrug - Fall

Hallo Smile

Ich habe ein Problem bei der Lösung eines Falles.
Es geht darum, dass I eine bereits gezahlte (aber nicht quittierte) Gebühr erneut geltend macht. K (der zahlen soll) lehnt dies ab, I macht das ganze gerichtlich geltend. 
Der Zeuge Z war bei der Zahlung des K anwesend, I verleitet ihn allerdings zu einer Falschaussage bei Gericht.

Ist es möglich, die Strafbarkeit des I über § 263 StGB zu lösen? Ich habe da allerdings ein Problem bei der Täuschung - im SV lassen sich keinerlei näherre Infos dazu finden, ob K nun glaubt, er habe nicht gezahlt oder nicht. Die Ablehnung der Zahlung durch K ist ja eher ein Indiz dafür, dass keine Täuschung vorliegt. Also versuchter Betrug?

Danke schonmal Smile