§ 216 Tötung auf Verlangen ohne Ausdrückliches und ernstliches Verlangen und zur Tötung bestimmen

Wie verhält es sich, wenn eine Patientin ggü. dem Pfleger über das Leben klagt, jedoch nur Mitleid erregen möchte und der Pfleger hingegen eine Tötung als" Erlösung" ansieht, die Patientin infolge aus Mitleid tötet?

Es liegt damit ein Irrtum vor, womöglich nach § 16 II?
Wird dann durch den Irrtum doch der § 216 bejaht oder verneint und anschließend §§ 211, 212 geprüft?

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen. Vielen Dank.