Hi.
Entfällt die Haftung eines Kommanditisten auch wenn er nach Inanspruchnahme durch den Gläubiger nicht diesen befriedigt, sondern nachträglich seine Einlage in die KG leistet? Oder wirkt eine solche Einlagenleistung bzgl der Haftung ggü dem Gläubiger nur ex-nunc?


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