§ 147 I 1 BGB

Ist § 147 I 1 BGB dispositives Recht oder gilt das immer?  stehe da gerade etwas auf dem Schlauch. 

Danke! 


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Sofern keine abweichenden Vereinbarungen von den Vertragsparteien getroffen worden sind, gilt § 147 I 1 BGB. - also ist es dispositiv!