Zustandsdelikte
Zustandsdelikte sind Straftaten, die mit der Herbeiführung eines bestimmten Zustands (in der Regel des Erfolgs im Sinne der Erfolgsdelikte) abgeschlossen, also keiner Aufrechterhaltung durch den Täter fähig und bedürftig sind.
Quelle: Roxin, StrafR AT Band I, 5. Auflage München 2020, § 10 Rn. 106.
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