Zusage

Die Zusage ist eine von der Behörde abgegebene hoheitliche Selbstverpflichtung mit Bindungswillen zu einem späteren Tun oder Unterlassen.

Quelle: Vgl. BVerwGE 26, 31 (36); Detterbeck, VerwaltungsR AT, 21. Auflage München 2023, § 10 Rn. 517.

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