Zerstörung
Zerstört ist eine Sache, wenn infolge einer körperlichen Einwirkung entweder ihre Existenz vernichtet wird oder ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit völlig verloren geht
Quelle: Rengier, StrafR BT I, 25. Auflage München 2023, § 24 (§ 303) Rn. 7.
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