Wirtschaftlicher Vermögensbegriff

Nach dem wirtschaftliche Vermögensbegriff gehören zum Vermögen alle wirtschaftlich wertvollen (geldwerten) Güter einer Person, auch tatsächliche Erwerbsaussichten, wenn ihnen der Geschäftsverkehr bereits Wert beimisst. Auch sittenwidrige Geschäfte sind erfasst.

Quelle: Rengier, StrafR AT, 15. Auflage München 2023, § 13 (§ 263) Rn. 142 ff..

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