Widmung

Die Widmung ist ein hoheitlicher Rechtsakt, durch den die Sache einer besonderen öffentlich-rechtlichen Nutzungsordnung unterstellt wird. Dies geschieht dadurch, dass der öffentliche Zweck bestimmt wird, dem die Sache in Zukunft dienen soll. Sie kann durch Gesetz, Rechtsverordnung, Satzung oder VA erfolgen.

Quelle: Vgl. BeckRS 1968, 103741; Sodan/Ziekow, Grundkurs Öffentliches Recht, 10. Auflage München 2023, § 84 Rn. 5.

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