Widerstand leisten

Unter Widerstand ist eine aktive Tätigkeit gegenüber dem Vollstreckungsbeamten, mit der die Durchführung einer Vollstreckungsmaßnahme verhindert oder erschwert werden soll, zu verstehen.

Quelle: Schönke/Schröder-StGB/Eser, 30. Auflage München 2019, § 113 Rn. 40/41.

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