Wehrlosigkeit

Wehrlos ist, wer bei Beginn des Angriffs infolge seiner Arglosigkeit in seiner natürlichen Abwehrbereitschaft und -fähigkeit stark eingeschränkt ist.

Quelle: Vgl. BGH NStZ 2021, 609 (610); Lackner/Kühl/Heger, 30. Auflage München 2023, § 211 Rn. 8.

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