Waffe
Unter „Waffe“ ist eine solche im technischen Sinn zu verstehen, die zwecks Kampfunfähig-Machung, Verletzung oder Tötung gefertigt wurde, also Schuss-, Hieb-, Stich- oder Wurfwaffen. Sie müssen von vornherein dazu bestimmt sein, (nicht notwendigerweise Menschen) zumindest erhebliche Verletzungen zuzufügen.
Quelle: BGH NJW 1998, 3130; BGH NJW 2000, 1050; BGH NJW 2003, 1677.
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