Vorbescheid
Durch einen Vorbescheid entscheidet die Behörde abschließend und verbindlich über einzelne Zulässigkeits- oder Genehmigungsvoraussetzungen größerer Projekte. Der Vorbescheid stellt einen Verwaltungsakt dar.
Quelle: Detterbeck, Verwaltungsrecht AT, 21. Auflage München 2023, § 10 Rn. 525f..
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