Volksentscheid

Im Wege des Volksentscheids wird durch Wahlberechtigte über den Erlass von Einzelvorhaben, insbesondere Gesetze entschieden.

Quelle: Sodan/Ziekow, Grundkurs Öffentliches Recht, 10. Auflage München 2023, § 6 Rn. 17; Weber, Rechtswörterbuch, 31. Edition München 2023, "Volksabstimmung".

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