Volksbegehren

Durch ein Volksbegehren wird dem Parlament ein Gesetzentwurf zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt bzw. ein Volksentscheid herbeigeführt.

Quelle: Sodan/Ziekow, Grundkurs Öffentliches Recht, 10. Auflage München 2023, § 6 Rn. 17.

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