Volksbefragung
Die Volksbefragung ist eine durch den Staat vorgenommene Erhebung der Meinung des Volkes zu einer genau formulierten Frage, die in einem förmlichen Verfahren durchgeführt wird. Das Ergebnis der Volksbefragung ist für die Staatsorgane nicht bindend, sie hat konsultativen Charakter.
Quelle: Ipsen, Staatsorganisationsrecht, Rdn. 125.
Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!













