Verwaltungshelfer
Der Verwaltungshelfer ist eine Privatperson, die von der Verwaltung zur Erledigung von Verwaltungsaufgaben herangezogen wird.
Er wird lediglich in den Verwaltungsvollzug der Behörde eingeschaltet, die Zuständigkeit und die Verantwortung verbleiben bei der Verwaltung, sodass der Verwaltungshelfer im Gegensatz zum Beliehenen rechtlich nicht nach außen auftritt.
Quelle: Maurer/Waldhoff, Allgemeines Verwaltungsrecht, 21. Auflage München 2024, § 23 Rn. 61.
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