Verunreinigung
Verunreinigt ist ein Gewässer, wenn es nach seinem äußeren Erscheinungsbild infolge eines von außen eingebrachten Stoffes in seinen Eigenschaften nachteilig verändert ist.
Quelle: OLG Frankfurt NStZ 1987, 508 (508); BeckOK StGB v. H.-H./Witteck, 58. Edition, Stand 01.08.2023, § 324 Rn. 15.
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