Vertrauensfrage

Durch die echte bzw. nichtauflösungsgerichtete Vertrauensfrage nach Art. 68 GG kann eine in Zweifel stehende Handlungsfähigkeit hinsichtlich der tatsächlichen Kräfteverhältnisse im Parlament auf die Probe gestellt werden.
Die unechte oder auflösungsgerichtete Vertrauensfrage hat das Ziel, eine handlungsfähige Regierung mit hinreichender parlamentarischer Mehrheit zu sichern oder wiederzugewinnen.

Quelle: Vgl. BVerfG NJW 2005, 2669 (2671).

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