Verschlossenes Behältnis

Ein Behältnis ist ein umschließendes Raumgebilde, das allein der Aufnahme von Sache dienen und nicht zum Betreten durch Menschen bestimmt ist.
Verschlossen ist ein Behältnis, wenn sein Inhalt durch ein Schloss, eine andere technische Schließvorrichtung oder in sonstiger Weise (z.B. durch Zukleben, Verschnüren, Zunageln) gegen den ordnungswidrigen Zugriff von außen besonders gesichert ist.

Quelle: BGH NJW 1951, 669 (669); MüKo-StGB/Schmitz, 4. Auflage München 2021, § 243 Rn 33 mwN..

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