Versammlung

Eine Versammlung i.S.d. Art. 8 GG ist eine örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen Erörterung oder Kundgebung mit dem Ziel der Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung.

Quelle: BVerfG NVwZ 2011, 422 (423); BVerfG NJW 2011, 1201 (1204); Manssen, Staatsrecht II, 19. Auflage München 2022, § 21 Rn. 543.

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