Versammlung
Eine Versammlung i.S.d. Art. 8 GG ist eine örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen Erörterung oder Kundgebung mit dem Ziel der Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung.
Quelle: BVerfG NVwZ 2011, 422, 423; BVerfG NJW 2011, 1201, 1204.
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