Vermögensverfügung
Vermögensverfügung ist jedes (rechtliche oder tatsächliche) Handeln, Dulden oder Unterlassen, das unmittelbar zu einer Vermögensminderung im wirtschaftlichen Sinne führt.
Quelle: Rengier, StrafR BT I, 25. Auflage München 2023, § 13 (§ 263) Rn. 70.
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