Urkunde (echte)

Eine Urkunde ist jede verkörperte Gedankenerklärung (Perpetuierungsfunktion), die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist (Beweisfunktion) und ihren Aussteller erkennen lässt (Garantiefunktion).

Quelle: Rengier, StrafR BT II, 24. Auflage München 2023, § 32 Rn. 1.

Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!

Finde heraus, was Dir die Juracon zu bieten hat