Urkunde (echte)
Eine Urkunde ist jede verkörperte Gedankenerklärung (Perpetuierungsfunktion), die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist (Beweisfunktion) und ihren Aussteller erkennen lässt (Garantiefunktion).
Quelle: Rengier, StrafR BT II, 24. Auflage München 2023, § 32 Rn. 1.
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