Unglücksfall

Ein Unglücksfall ist jedes plötzliche Ereignis, das erhebliche Gefahren für Personen oder Sachen von bedeutendem Wert mit sich bringt oder zu bringen droht.

Quelle: BGH NJW 2012, 1237 Rn. 20; Kindhäuser/Neumann/Paeffgen-StGB/Gaede, 6. Auflage Heidelberg 2023, § 323c Rn. 4.

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