Tatsachenbehauptung

Eine Tatsachenbehauptung beschreibt wirklich geschehene oder existierende, dem Beweis zugängliche Umstände.

Quelle: Vgl. BVerfG NJW 2006, 207 (209); 2003, 1109 (1110).

Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!

Was Osborne Clarke als Arbeitgeber zu bieten hat