Straßenverkehr

Unter „Straßen‟-Verkehr ist – vorbehaltlich der Sonderregelung für Straßenbahnen in § 315 d – der Verkehr zu verstehen, bei dem sich ein Beförderungsmittel ohne Spurbindung auf festem Untergrund bewegt.

Quelle: BGHSt 48, 233, 237.

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