Sorgfaltswidrigkeit

Objektiv sorgfaltswidrig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt und wessen Verhalten unerlaubt riskant ist (ex-ante-Betrachtung).
Dies ist nach dem allgemeinen Maßstab der Anforderungen zu bestimmen, die an einen einsichtigen und besonnenen Menschen
in der konkreten Lage des Täters, namentlich in dem jeweiligen Verkehrskreis zu stellen sind.

Quelle: Rengier, StrafR AT, 15. Auflage München 2023, Rn. 15; Lackner/Kühl/Heger StGB, 30. Auflage München 2023, § 15 Rn. 37 mwN..

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