Siechtum

Siechtum ist der Zustand, in dem der Verletzte unter chronischen, zur physischen oder psychischen Entkräftung führenden Krankheitsprozessen zu leiden hat und Symptome allgemeiner Hinfälligkeit zeigt, deren Heilung entweder ausgeschlossen oder jedenfalls nicht absehbar ist.

Quelle: BGH NStZ-RR 2023, 247 (248); BeckOK StGB v. H.-H./Eschelbach, 58. Edition, Stand 01.08.2023, § 226 Rn. 25.

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