Schulaufsicht
Die staatliche Schulaufsicht umfasst als Gesamtheit der staatlichen Befugnisse zur Organisation, Planung, Leitung und Beaufsichtigung des Schulwesens.
Der Staat hat das Recht, die Ausbildungsgänge und Unterrichtsziele festzulegen, die Aufnahmeentscheidungen der Schulleitung zu koordinieren, über die Auswahl und Verwendung von Schulbüchern zu entscheiden und die Erziehungsziele festzulegen.
Quelle: Vgl. BVerwGE 6, 101 (104); 26, 228 (238); Manssen, Staatsrecht II, 19. Auflage München 2022, § 20 Rn. 524.
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