Polizeifestigkeit des Versammlungsrechts

Unter der "Polizeifestigkeit" wird verstanden, dass die versammlungsrechtlichen Eingriffsermächtigungen Sperrwirkung im Verhältnis zum allgemeinen Polizei-und Ordnungsrecht entfalten; diese reicht in zeitlicher und sachlicher Hinsicht so weit wie die Versammlungsgesetze eine abschließende Regelung entfalten.

Quelle: Vgl. BVerwG NVwZ 2007, 1439 (1440); Kingreen/Poscher, Polizei- und Ordnungsrecht, 12. Auflage München 2022, § 19 Rn. 17.

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