Pflege und Erziehung

Pflege und Erziehung umfasst die allgemeine Sorge für die Person des Kindes, für sein körperliches Wohl und für seine geistige und charakterliche Entwicklung wie auch die Sorge für die Ausbildung und Bildung des Kindes.

Quelle: Dürig/Herzog/Scholz/Badura, GG, 102. EL August 2023, Art. 6 Rn. 107.

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