Petition
Petition ist jeder, gleich wie genannte, formlose Antrag an ein staatliches Organ, etwas Bestimmtes zu tun oder zu unterlassen.
Quelle: Bonner Kommentar, Art. 17 Rdn. 17; Maunz/Dürig, 71. Ergänzungslieferung München 2014, Art. 17 Rdn. 49.
Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!













