Parlamentsvorbehalt

Dem Parlamentsvorbehalt zufolge sind wesentliche Entscheidungen vom Parlament selbst zu entscheiden. Das Parlament ist also berufen im öffentlichen Willensbildungsprozess unter Abwägung der verschiedenen Interessen über die von der Verfassung offen gelassenen Fragen des Zusammenlebens zu entscheiden.

Quelle: Vgl. BVerfGE 104, 151 (208) ; Sodan/Ziekow, Grundkurs Öffentliches Recht, 10. Auflage München 2023, § 6 Rn. 65.

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