Offener Kunstbegriff
Der offene Kunstbegriff sieht das kennzeichnende Merkmal einer künstlerischen Äußerung darin, dass es wegen der Mannigfaltigkeit ihres Aussagegehalts möglich ist, der Darstellung im Wege einer fortgesetzten Interpretation immer weiter reichende Bedeutungen zu entnehmen, so dass sich eine praktische unerschöpfliche, vielstufige Informationsvermittlung ergibt.
Quelle: BVerfGE 67, 213, (227); Jarass/Pieroth, 17. Auflage München 2022, Art. 5 GG Rn. 118.
Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!













