Lähmung

Lähmung ist eine solche erhebliche Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Bewegungsfähigkeit eines Körperteils, die den ganzen Körper in Mitleidenschaft zieht.

Quelle: Rengier, StrafR BT II, 22. Auflage München 2021, § 15 Rn. 25

Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!

Finde heraus, was Dir die Juracon zu bieten hat