Kumulative Kausalität
Bei der kumulativen Kausalität setzen mehrere Täter unabhängig voneinander Bedingungen, die für sich betrachtet nicht, aber im Zusammenwirken geeignet sind, den Erfolg herbeizuführen.
Quelle: Rengier, StrafR AT, 5. Auflage München 2013, § 13 Rdn. 34; Kindhäuser/ Zimmermann, StrafR AT, 10. Auflage Baden-Baden 2022, § 10 Rn. 29
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