Konsumtion
Bei der Konsumtion ist ein Tatbestand zwar nicht zwingend in einem anderen enthalten, geht aber regelmäßig und typischerweise mit der Verwirklichung einer anderen Straftat einher, so dass sein Unrechts- und Schuldgehalt von dem anderen Delikt mit umfasst wird.
Quelle: Wessels/Beulke/Satzger, StrafR AT, 52. Auflage Heidelberg 2022, Rdn 795
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