Kommunalverfassungsstreit

Der Kommunalverfassungsstreit kann in zwei Formen auftreten.
Einerseits als Interorganstreit, dh. als Streit zwischen den Organen der Gemeinde und andererseits als Intraorganstreit, dh. als Streit innerhalb eines Organs bzw. Organteils.

Quelle: Burgi, Kommunalrecht, 7. Auflage München 2024, § 14 Rn. 1.

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