Koalition

Koalitionen iSd. Art. 9 III GG sind Vereinigungen, die auf die Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen gerichtet sind.

Quelle: Vgl. Art. 14 III S.1 GG; Sodan/Ziekow, Grundkurs öffentliches Recht, 10. Auflage München 2023, § 37 Rn. 16.

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