Juristische Person
Der Begriff der juristischen Person bezeichnet im allgemeinen juristischen Sprachgebrauch Organisationseinheiten, deren Handeln und Entscheiden rechtlich keiner anderen, übergeordneten Stelle mehr zugerechnet werden kann und die die Rechtsordnung zum Zuordnungssubjekt von Rechten und Pflichten macht
Quelle: Vgl. BVerfGE 106, 28 (42); Dürig/Herzog/Scholz/Remmert, GG, München 102. EL August 2023, Art. 19 Abs. 3 Rn. 37 mwN.
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