Juristische Person

Der Begriff der juristischen Person bezeichnet im allgemeinen juristischen Sprachgebrauch Organisationseinheiten, deren Handeln und Entscheiden rechtlich keiner anderen, übergeordneten Stelle mehr zugerechnet werden kann und die die Rechtsordnung zum Zuordnungssubjekt von Rechten und Pflichten macht

Quelle: Vgl. BVerfGE 106, 28 (42); Dürig/Herzog/Scholz/Remmert, GG, München 102. EL August 2023, Art. 19 Abs. 3 Rn. 37 mwN.

Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!

Was hat PLUTA als Arbeitgeber zu bieten