Juristisch-ökonomischer Vermögensbegriff

Die juristisch-ökonomische Vermögenslehre schützt die unterschiedlichen Varianten des Vermögens einer Person und alle Wirtschaftsgüter, die ihr ohne rechtliche Missbilligung zukommen oder die ihr unter dem Schutz der Rechtsordnung zu Gebote stehen.

Quelle: MüKo-StGB, Hefendehl, 4. Auflage München 2022, § 263 Rn. 492; Matt/Renzikowski, StGB, Saliger, 2. Auflage Vahlen München 2020, § 263 Rn. 155

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