Iterative Tatbestandserfüllung
Von einer iterativen (wiederholten) Tatbestandsverwirklichung spricht man, wenn der Täter innerhalb eines engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs denselben Tatbestand auf Grund eines einheitlichen Willens mehrfach verwirklicht und dadurch lediglich das Unrecht steigert.
Quelle: Rengier, StrafR AT, 12. Auflage München 2020, § 56 Rn. 16.
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