Ingerenz

Ingerenz ist eine Überwachungsgarantenstellung, die sich draus ergibt, dass der Täter für die Überwachung einer von ihm zuvor selbst geschaffenen Gefahr verantwortlich ist.

Quelle: Wessels/Beulke/Satzger, StrafR AT, 52. Auflage Heidelberg 2022, Rdn. 725, Kindhäuser/Zimmermann, StrafR AT, 10. Auflage Baden-Baden 2022, § 36 Rn. 67

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