Ingerenz
Ingerenz ist eine Überwachungsgarantenstellung, die sich draus ergibt, dass der Täter für die Überwachung einer von ihm zuvor selbst geschaffenen Gefahr verantwortlich ist.
Quelle: Wessels/Beulke/Satzger, StrafR AT, 43. Auflage Heidelberg 2013, Rdn. 725
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